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   RG, 16.03.1906 - Rep. III. 348/05   

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RG, 16.03.1906 - Rep. III. 348/05 (https://dejure.org/1906,37)
RG, Entscheidung vom 16.03.1906 - Rep. III. 348/05 (https://dejure.org/1906,37)
RG, Entscheidung vom 16. März 1906 - Rep. III. 348/05 (https://dejure.org/1906,37)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Haftet nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Vermieter dem Mieter für den demselben aus der vorzeitigen Kündigung des Erstehers bei der Zwangsversteigerung erwachsenen Schaden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Vermieters im Falle der Zwangsversteigerung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 63, 66
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 4/54

    Baukostenzuschuß. Rückzahlungspflicht des Erstehers

    Um einen Schadenersatzanspruch des Mieters handelt es sich bei dem Rückzahlungsanspruch nicht; ein solcher z.B. wegen der über die vergebliche Mietzinszahlung hinausreichenden Aufwendungen, etwa wegen der Umzugskosten, wäre allerdings nicht gegen den Ersteher, sondern nur gegen den ursprünglichen Vermieter, den Vollstreckungsschuldner des Zwangsversteigerungsverfahrens, zu rechten (RGZ 63, 66).
  • OLG Köln, 15.10.2001 - 13 U 94/99

    Verfahrensrecht; Mietrecht; Schadensersatz wegen Verlust bei Verkauf einer

    Da hiernach die Verpflichtung, das Mietobjekt dem Mieter die ganze vertraglich vereinbarte Zeit zu gewähren, nicht auf den Erwerber übergeht, bleibt diese Vermieterpflicht von den §§ 57a ZVG und 571 BGB unberührt, so dass bei Kündigung des Mietverhältnisses durch den Ersteher und der dadurch für den Vermieter eintretenden Unmöglichkeit der Erfüllung (nur) der letztere gemäß § 325 BGB Entschädigung zu leisten hat (RGZ 63, 66, 68; KG, JW 1936, 330; BGH WM 1959, 120 und WM 1960, 1125, 1128).
  • KG, 23.09.2010 - 8 W 46/10

    Erlischt das Vormietrecht bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts?

    Zu diesem Zweck wird dem Erwerber ein Sonderk ü ndigungsrecht eingeräumt, das sich nicht etwa in der Verkürzung vereinbarter Kündigungsfristen oder Laufzeiten erschöpft, sondern eine Durchbrechung des Grundsatzes des § 566 BGB darstellt: Die Verpflichtung, das Mietobjekt die ganze vertraglich ausgemachte Zeit zu überlassen, geht auf den Erwerber nicht ü ber (s. RGZ 63, 66, 68; ferner OLG Köln ZMR 2002, 749, 750 zum Nichtübergang eines Optionsrechts), woraus z.B. auch folgt, dass die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses nach Ausübung des Sonderkündigungsrechts zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter, der durch die Veräußerung seine Pflichtenstellung insoweit nicht verliert, führen kann (s. RGZ 63, 66; OLG Köln ZMR 2002, 749, 750).
  • BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59

    Erstattung von verlorenen Baukostenzuschüssen des Mieters in der

    Ein derartiger Anspruch würde vielmehr nur gegen den Vollstreckungsschuldner, hier die frühere Erbbauberechtigte, gegeben sein (Reinhold/Müller/Dassler/Schiffheuer, ZVG , 90. Aufl., § 57 a Rdn. 5; RGZ 63, 66; RG, Gruchot 60, 853; BGH, Urt. v. 25. November 1958 - VIII ZR 151/57 -, S. 4 = WM 1959, 120; insoweit in NJW 1959, 380 nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 25.11.1958 - VIII ZR 151/57
    Nur gegen den Vollstreckungsschuldner A. als Vermieter würde ein derartiger Anspruch gegeben sein (Reinhard/Müller/Daßler/Schiffbauer, ZVG , 9. Aufl., § 57 a Rdn. 5; RGZ 63, 66; RG, Gruchot 60, 853).
  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 4754
    Um einen Schadenersatzanspruch des Mieters handelt es sich bei dem Rückzahlungsanspruch nicht; ein solcher zB wegen der über die vergebliche Mietzinszahlung hinausreichenden Aufwendungen, etwa wegen der Umzugskosten, wäre allerdings nicht gegen den Ersteher, sondern nur gegen den ursprünglichen Vermieter, den Vollstreckungsschuldner des Zwangsversteigerungsverfahrens, zu richten (RGZ 63, 66).
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